
Richter und Staatsanwälte verhängen jährlich Bußgelder und Geldauflagen in Millionenhöhe zugunsten gemeinnütziger Organisationen, denn viele Strafverfahren werden gegen Zuweisung eines Bußgeldes eingestellt. Es liegt in der Entscheidungsgewalt der Zuweiser/innen, ob diese Auflagen an die Staatskasse oder an eine gemeinnützige Organisation gehen. Auch welche Organisation die Gelder bekommt, ist vom/von der jeweiligen Richter/in oder Staatsanwalt/ältin abhängig.
Für kleinere, nicht so bekannte, gemeinnützige Einrichtungen ist es allerdings oft schwierig, an die begehrten Bußgelder zu kommen. Daher unsere Bitte: Wenn Sie Anwalt/Anwältin, Richter/in oder Staatsanwalt/ältin sind und auf die Zuteilung von Bußgeldern und Auflagen Einfluss nehmen können, bitten wir Sie, an das Difäm zu denken. Sprechen Sie Ihre Bekannten oder Freunde darauf an, wenn Sie Menschen aus diesem Personenkreis kennen.
Ansprechpartnerin für Sie ist
Susanne Kremer
Tel.: 07071-206-521
E-Mail: kremer(at)difaem.de

